| Regeln und Sicherheitsbestimmungen:
• Anmeldung (mit Wagenverantwortlichen min. 18 Jahre,
Kfz-Kennzeichen und Schlepperfahrer) ist zwingend erforderlich!
• Je Umzugswagen sind ein Wagenverantwortlicher und der
verantwortliche Fahrer zu benennen. Diese sind verbindliche
Ansprechpartner für Veranstalter und Sicherheitsbehörden.
Sie legen eigenverantwortlich die Anzahl der Wagenbegleiter
fest.
• Das Mitführen von branntweinhaltigen Getränken
auf den Umzugswägen und bei teilnehmenden Fußgruppen
ist verboten. Getränkezapfanlagen und ähnliche
Vorrichtungen dürfen auf den Wägen nicht installiert
werden. Die Abgabe von alkoholischen Getränken von den
Umzugswagen an den Zuschauern ist untersagt.
• Die Lautstärke musikalischer Verstärkeranlagen
auf Umzugswägen darf zu keiner Beeinträchtigung anderer
Zugteilnehmer, Fußgruppen oder der Zuschauer führen.
Die Abstrahlrichtung von Lautsprechern ist grundsätzlich
in das Innere des Wagens zu richten. Die Lautstärke von
Anlagen auf einem Faschingswagen ist insgesamt so einzustellen,
dass die Musik nicht über die nächsten Wägen
hinaus wahrgenommen werden kann.
• Je Umzugswagen kann eine Kaution von bis zu 200€
durch den Veranstalter erhoben werden. Die Kaution ist bar bereit
zu halten. Sie verfällt ganz oder teilweise, wenn Anordnungen
und Vorgaben der Kommunen, der Sicherheitsbehörden oder
der Veranstalter nicht beachten werden.
• Die Veranstalter behalten sich zudem vor, so genannte
Krawallwägen nicht teilnehmen zu lassen.
• Aus Versicherungsgründen ist es nicht gestattet,
Pferde bzw. Pferdegespanne im Umzug einzusetzen!
• Die Fahrzeuge müssen verkehrs- und betriebssicher
sein und dürfen nur im Schritt-Tempo fahren!
• Weder die Sicht noch die Lenkfähigkeit dürfen
durch Aufbauten beeinträchtigt werden!
• Während des Umzugs müssen mindestens 2 Wagenbegleiter aus Sicherheitsgründen den Schwenkbereich des Wagens sichern.
• Auf der Anfahrt zum Faschingsumzug dürfen keine
Personen auf den Wägen befördert werden! (verantwortlich
ist der Fahrzeugführer)
• Während des Umzugs sind Personen auf den Wägen
durch ausreichende Sitzflächen und Geländer zu sichern.
Das Besteigen der Wagenaufbauten und Anbaugeräte der Zugfahrzeuge
ist verboten.
• Dem Wagenlenker muss bewusst sein, dass in punkto Alkohol
am Steuer auch an den närrischen Tagen keine Ausnahmen
gelten!
• Verteilen von Stroh und sonstige die Straße verunreinigende
Gegenstände sind verboten!
• Wegen der Unfallgefahr ist das Mitführen von Glasflaschen und Gläsern verboten!
• Offenes Feuer jeglicher Art ist verboten (z.B. Grillen)
• Das Urinieren von den Wägen ist untersagt.
• Direkt nach dem Umzug müssen alle Umzugswägen den Bereich Bahnhofstraße verlassen.
Zuwiderhandlungen können den Ausschluss vom Umzug zur
Folge haben. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Vorgaben
zeichnen pro Umzugswagen ein Wagenverantwortlicher (Mindestalter
18 Jahre) und der Fahrer des Zugfahrzeuges.
Die Organisatoren der Umzüge appellieren an die Wagenbesatzungen,
bei aller Gaudi und Ausgelassenheit die unumgänglichen
Regelungen einzuhalten und dadurch die Faschingsumzüge
zu einem ungetrübten Erlebnis für alle werden zu lassen.
Wir empfehlen den Versicherungsschutz für Brauchtumsveranstaltungen
mit der Kfz-Versicherung für die Fahrten mit dem Faschingswagen
sicherzustellen.
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