Anmeldeformular für Wagenbauer

  MKG-Faschingsumzug 2012
 Bitte geben Sie Ihre Daten ein:
   Name der Gruppe*:
   Vorname des Verantwortlichen*:
   Name des Verantwortlichen*:
   Straße, Hs-Nr.*:
   PLZ, Ort*:
   Telefon*:
   E-Mail*:
   Thema/Motiv*:
   Name des Fahrers*:
   Geschätzte Teilnehmerzahl*:
   Amtliches Kennzeichen*:
  (der Zugmaschine)
 

Regeln und Sicherheitsbestimmungen:
• Anmeldung (mit Wagenverantwortlichen min. 18 Jahre, Kfz-Kennzeichen und Schlepperfahrer) ist zwingend erforderlich!
• Je Umzugswagen sind ein Wagenverantwortlicher und der verantwortliche Fahrer zu benennen. Diese sind verbindliche Ansprechpartner für Veranstalter und Sicherheitsbehörden. Sie legen eigenverantwortlich die Anzahl der Wagenbegleiter fest.
Das Mitführen von branntweinhaltigen Getränken auf den Umzugswägen und bei teilnehmenden Fußgruppen ist verboten. Getränkezapfanlagen und ähnliche Vorrichtungen dürfen auf den Wägen nicht installiert werden. Die Abgabe von alkoholischen Getränken von den Umzugswagen an den Zuschauern ist untersagt.
• Die Lautstärke musikalischer Verstärkeranlagen auf Umzugswägen darf zu keiner Beeinträchtigung anderer Zugteilnehmer, Fußgruppen oder der Zuschauer führen. Die Abstrahlrichtung von Lautsprechern ist grundsätzlich in das Innere des Wagens zu richten. Die Lautstärke von Anlagen auf einem Faschingswagen ist insgesamt so einzustellen, dass die Musik nicht über die nächsten Wägen hinaus wahrgenommen werden kann.
• Je Umzugswagen kann eine Kaution von bis zu 200€ durch den Veranstalter erhoben werden. Die Kaution ist bar bereit zu halten. Sie verfällt ganz oder teilweise, wenn Anordnungen und Vorgaben der Kommunen, der Sicherheitsbehörden oder der Veranstalter nicht beachten werden.
• Die Veranstalter behalten sich zudem vor, so genannte Krawallwägen nicht teilnehmen zu lassen.
• Aus Versicherungsgründen ist es nicht gestattet, Pferde bzw. Pferdegespanne im Umzug einzusetzen!
• Die Fahrzeuge müssen verkehrs- und betriebssicher sein und dürfen nur im Schritt-Tempo fahren!
• Weder die Sicht noch die Lenkfähigkeit dürfen durch Aufbauten beeinträchtigt werden!
• Während des Umzugs müssen mindestens 2 Wagenbegleiter aus Sicherheitsgründen den Schwenkbereich des Wagens sichern.
• Auf der Anfahrt zum Faschingsumzug dürfen keine Personen auf den Wägen befördert werden! (verantwortlich ist der Fahrzeugführer)
• Während des Umzugs sind Personen auf den Wägen durch ausreichende Sitzflächen und Geländer zu sichern. Das Besteigen der Wagenaufbauten und Anbaugeräte der Zugfahrzeuge ist verboten.
• Dem Wagenlenker muss bewusst sein, dass in punkto Alkohol am Steuer auch an den närrischen Tagen keine Ausnahmen gelten!
• Verteilen von Stroh und sonstige die Straße verunreinigende Gegenstände sind verboten!
• Wegen der Unfallgefahr ist das Mitführen von Glasflaschen und Gläsern verboten!
• Offenes Feuer jeglicher Art ist verboten (z.B. Grillen)
• Das Urinieren von den Wägen ist untersagt.
• Direkt nach dem Umzug müssen alle Umzugswägen den Bereich Bahnhofstraße verlassen.

Zuwiderhandlungen können den Ausschluss vom Umzug zur Folge haben. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Vorgaben zeichnen pro Umzugswagen ein Wagenverantwortlicher (Mindestalter 18 Jahre) und der Fahrer des Zugfahrzeuges.
Die Organisatoren der Umzüge appellieren an die Wagenbesatzungen, bei aller Gaudi und Ausgelassenheit die unumgänglichen Regelungen einzuhalten und dadurch die Faschingsumzüge zu einem ungetrübten Erlebnis für alle werden zu lassen.

Wir empfehlen den Versicherungsschutz für Brauchtumsveranstaltungen mit der Kfz-Versicherung für die Fahrten mit dem Faschingswagen sicherzustellen.

   O.g. Regeln und Bestimmungen
 werden anerkannt*:
 (ja/nein)
  Felder mit * müssen ausgefüllt werden!